Ab dem 1. Januar 2027 wird die staatlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend neu aufgestellt.
Eine der wichtigsten Neuerungen ist das Altersvorsorgedepot: Statt einer klassischen Beitragsgarantie kann das angesparte Kapital vollständig chancenorientiert am Kapitalmarkt investiert werden – beispielsweise über Fonds oder ETFs.
Gleichzeitig bleibt die staatliche Förderung erhalten.
Die entscheidende Frage ist deshalb nicht nur: „Was gibt es ab 2027?“
Sondern:
Die bisherige Riester-Förderung wird durch ein neues System ersetzt.
Ab 2027 stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:
Das Kapital kann chancen- und renditeorientiert investiert werden. Dabei sind beispielsweise Fonds und ETFs möglich.
Wer mehr Sicherheit bevorzugt, kann weiterhin geförderte Produkte mit einer Garantie wählen.
Für Menschen, die sich nicht intensiv mit der eigenen Anlagestrategie beschäftigen möchten, wird ein gesetzlich definiertes Standardprodukt angeboten.
Damit wird die geförderte Altersvorsorge flexibler und stärker auf langfristigen Kapitalaufbau ausgerichtet.
Ein Altersvorsorgedepot ist ein staatlich geförderter Altersvorsorgevertrag ohne vorgeschriebene Beitragsgarantie.
Ihr Eigenbeitrag und die staatlichen Zulagen werden innerhalb des Vertrags angelegt.
Dabei können – abhängig vom konkreten Vertrag – unter anderem Fonds und ETFs eingesetzt werden.
Der entscheidende Unterschied zu einem normalen Wertpapierdepot:
Gleichzeitig müssen Sie auf eine Garantie des eingezahlten Kapitals verzichten.
Das bedeutet:
Mehr Renditechancen – aber auch mehr Schwankungen und Verlustrisiken.
Genau deshalb sollte ein Altersvorsorgedepot nicht isoliert betrachtet werden.
Bestehende Riester-Verträge werden nicht automatisch abgeschafft.
Wenn Sie bereits einen Riester-Vertrag besitzen, können Sie diesen grundsätzlich weiterführen.
Ab 2027 können jedoch keine neuen Verträge mehr nach dem bisherigen Riester-Modell abgeschlossen werden.
Damit stehen viele Riester-Sparer vor einer interessanten Frage:
Eine pauschale Antwort gibt es darauf nicht.
Bei einem bestehenden Vertrag können beispielsweise die bisherige Zulagenstruktur, Vertragskosten, Garantien und bereits erworbene Vorteile eine Rolle spielen.
Ein Wechsel in die neue Förderung sollte deshalb individuell geprüft und nicht allein aufgrund der neuen Möglichkeiten vorgenommen werden.
Die neue Altersvorsorge bietet auch in der Auszahlungsphase mehr Flexibilität.
Neben einer lebenslangen Leibrente können künftig auch langlaufende Auszahlungspläne genutzt werden.
Ein solcher Auszahlungsplan muss grundsätzlich mindestens bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres reichen.
Damit wird die Auszahlungsphase flexibler als bei der bisherigen klassischen Riester-Rente.
Welche Variante für Sie sinnvoll ist, hängt unter anderem von Ihrem Alter, Ihrem vorhandenen Vermögen und Ihrer gewünschten Versorgung im Ruhestand ab.
Der Kreis der Förderberechtigten wird ab 2027 erweitert.
Dazu gehören unter anderem:
Auch Personen, die selbst nicht unmittelbar förderberechtigt sind, können unter bestimmten Voraussetzungen über den Ehepartner mittelbar förderberechtigt sein.
Ob Sie tatsächlich förderberechtigt sind, sollte immer anhand Ihrer persönlichen Situation geprüft werden
Sie möchten wissen,
wie hoch Ihre mögliche Förderung ist?
ob sich ein Altersvorsorgedepot für Sie lohnt?
was Sie mit Ihrem bestehenden Riester-Vertrag machen sollten?
wie viel Sie monatlich investieren sollten?
oder wie Altersvorsorge und freier Vermögensaufbau zusammenspielen können?